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NUTZEN SIE DIE FÖRDERUNG DER KRANKENKASSE FÜR IHREN TREPPENLIFT

Jeder, der sich bereits einmal mit dem Thema Treppenlift-Preise beschäftigt hat, weiß, dass diese oft nicht unerheblich sind. Daher gibt es eine Förderung bundesweiter Träger wie der Krankenkassen. Diese macht die Anschaffung eines Lifts wesentlich erschwinglicher. Und vor allem: Die meisten Treppenlift-Käufer mit vorliegendem Pflegegrad können den wichtigen Pflegekostenzuschuss von bis zu € 4.000,– in Anspruch nehmen. Wir geben Ihnen Tipps!

Ihr gutes Recht: die Unterstützung der Krankenkasse

Die Krankenkasse ist Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Gesundheit. Auch in Sachen Pflege- und Hilfsmittel kann sie weiterhelfen. Da die Krankenkasse mit der Pflegeversicherung zusammenarbeitet, gibt es die Möglichkeit, bei ihr einen sogenannten Pflegekostenzuschuss zu beantragen. Dieser dient wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wie dem Einbau eines Treppenlifts.

Für diese Treppenlift-Zuschüsse gibt es allerdings Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse darüber. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Krankenkasse den Zuschuss fast immer bewilligt. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich in jedem Fall dort zu melden und eine Förderung zu beantragen.

Treppenlift-Zuschüsse Ihrer Krankenkasse: Die Details

Sind Sie bereits einem Pflegegrad zugeteilt, kann die Krankenkasse beziehungsweise die Pflegeversicherung Ihren Treppenlift mit einem Zuschuss unterstützen, wenn er eine Maßnahme zur Wohnumfeld-Verbesserung darstellt. Und das ist meist der Fall. Diese Förderung entspricht einer Summe von bis zu € 4.000,– pro Personund wäre damit der Höchstsatz.

Wenn 2 Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt wohnen, kann der Zuschuss bis zu € 8.000,– betragen, bei 4 pflegebedürftigen Personen, die alle den Treppenlift nutzen, ist sogar ein Zuschuss von bis zu € 16.000,– möglich. So können Sie Ihre Treppenlift-Finanzierung bewältigen.

Der Zeitpunkt ist entscheidend: Ihr Antrag bei der Krankenkasse

Sind Sie über eine gesetzliche Krankenkasse versichert, sind Sie automatisch auch Mitglied der Pflegekasse. Sie reichen den Antrag aber direkt bei Ihrer Krankenkasse ein. Wichtig: Die Beantragung und Genehmigung muss stets vor dem Einbau des Treppenlifts erfolgen. Ist ein Treppenlift bereits eingebaut, kann der Antrag nicht mehr berücksichtigt werden.

Vor dem Einbau heißt allerdings nicht vor dem Treppenlift-Kauf. Sie können auch nach dem Vertragsabschluss mit Ihrem Treppenlift-Anbieter einen Pflegekostenzuschuss bei der Krankenkasse beantragen, solange der Treppenlift noch nicht eingebaut ist.

Neue Zuschüsse bei veränderten Voraussetzungen

Grundsätzlich stehen pro Person bis zu € 4.000,– für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zur Verfügung, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Wenn sich Ihre Pflegesituation zu einem späteren Zeitpunkt signifikant ändern sollte und Sie beispielsweise einen höheren Pflegegrad erhalten, dann sind auch erneute Zuschüssezur Anpassung Ihrer Wohnsituation, und auch zu einem Treppenlift, möglich.

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5 Pflegegrade seit Anfang 2017

Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes 2 wurden die Pflegestufen 1–3 mit Beginn des Jahres 2017 in die Pflegegrade 1–5 umgewandelt. Ziel der Umstrukturierung ist die genauere Erfassung individueller Fähigkeiten und Einschränkungen der pflegebedürftigen Personen. Der Grad der Selbstständigkeit soll von nun an zählen. Es geht 2017 nicht mehr um die Frage: „Wie lange braucht die zu pflegende Person pro Tag Hilfe?“, und die Einteilung erfolgt nicht mehr auf Grundlage des täglichen Pflegeaufwands. An diese Stelle tritt nun die Frage, wie selbstständig die zu pflegende Person bei der Bewältigung ihres Alltags ist. Die individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten werden dazu in sechs Bereichen erfasst:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Auch den Interessen von Demenz-Patientenwerden mit dieser Reform mehr Aufmerksamkeit gewidmet. Aufgrund der neuen Bedingungen ist es für sie einfacher, in einen Pflegegrad eingeteilt zu werden und somit entsprechende Leistungen zu erhalten. Alle, die 2016 schon in Pflegestufen eingeteilt waren, wurden anhand einfacher Regeln neu in die fünf Pflegegrade verteilt. Genaue Informationen erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.

Die Voraussetzungen für den Pflegekostenzuschuss auf einen Blick

  • Es muss einer der fünf Pflegegrade vorliegen, damit Sie für die Unterstützung der Krankenkasse zum Treppenlift berechtigt sind.
  • Sie müssen vor dem Einbau des Treppenlifts bei der Krankenkasse einen Antrag einreichen.
  • Der Treppenlift ist eine notwendige, wohnumfeldverbessernde Maßnahme für Ihre sichere Mobilität im eigenen Zuhause.

Diese Voraussetzungen gelten sowohl für die Miete als auch für den Kauf eines Treppenlifts. Auch gebrauchte Treppenlifte können Sie bezuschussen lassen.

Lassen Sie sich hierzu gerne von uns beraten!

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