Kundenbewertung
(4.8 von 5 Sternen)
Verbraucher-Service
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Auch als Rollstuhlfahrer möchten Sie zu Hause Ihre Treppe sicher und komfortabel überwinden. Dazu gibt es für Sie eine Treppenlift-Art, die speziell für Rollstuhlfahrer konstruiert wurde und mit der Sie die Treppe mitsamt Rollstuhl mühelos überwinden können. Im Gegensatz zu Hubliften oder Senkrechtliften folgt ein Plattformlift dafür dem Verlauf der Treppe. Sein Schienensystem wird am Geländer und/oder auf den Treppenstufen befestigt. Dieser Rollstuhllift fährt wie auch ein klassischer Sitzlift entlang der Schiene über die Treppenstufen hinweg nach oben oder unten und ermöglicht Ihnen so im Innen- oder auch im Außenbereich Ihres Zuhauses wieder barrierefreie Mobilität.
Der Name ist Programm: Wichtigstes Merkmal eines Plattformlifts ist die solide Plattform, auf die der Rollstuhlfahrer mit Hilfe einer kleinen, integrierten Auffahrrampe fahren kann. Ein Plattformlift kann je nach Modell sogar von unterschiedlichen Seiten angefahren beziehungsweise verlassen werden. Die Auffahrklappen werden nach dem Befahren automatisch hochgeklappt, sodass der Rollstuhl nicht zurückrollen kann.
Ein Sicherheitsbügel verhindert zudem ein versehentliches Abrutschen des Rollstuhls von der Plattform.
Bedient wird dieser Lift mit einer leicht erreichbaren Bedienkonsole. Dazu gibt es meist eine zusätzliche Fernbedienung, mit der der Lift auch herangeholt und bedient werden kann. Viele Modelle verfügen über eine sogenannte Totmannsteuerung. Das heißt, der Lift bewegt sich nur, wenn der Bedienschalter/Knopf konstant gedrückt wird. Der Lift hält automatisch sanft an, sobald der Schalter losgelassen wird.
Diese Alternative zum Sitz-Treppenlift bietet sich an,
Plattformlifte sind auf geraden wie auch auf kurvigen Treppen machbar. Ausschlaggebend ist weniger die Form und Verlauf Ihrer Treppe, sondern die Treppenbreite, da die Plattform natürlich etwas Raum benötigt. Zudem baucht es etwas Platz am Treppenende und -anfang für eine bequeme Ein- und Abfahrt.
Daher sollte Ihre Treppe zu Hause mindestens 90 cm breit sein. Bei kurvigen Treppen wird etwas mehr Platz benötigt, hier ist die Mindestbreite 100 cm. Die Vorschriften für Mehrfamilienhäuser oder öffentlichen Gebäuden sehen eine gesetzliche Mindestbreite von 110 cm vor.
Plattformlifte sind, ähnlich wie Treppen-Sitzlifte, am Treppenende meist ein- und ausklappbar. Eine ebenerdige, waagerechte und tragfähige Fläche muss vor der ersten Stufe vorhanden sein, in folgender Mindestgröße:
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Ein Plattformlift benötigt keinen bauseitigen Umbau und kann nachträglich eingebaut werden. Wichtigster Faktor ist hier die Breite der Treppe. Bei ausreichend Platz ist ein Plattformlift meist problemlos installierbar. Übrigens: Dies gilt nicht nur für den Innenbereich! Auch im Außenbereich haben sich Plattformlifte seit Jahren bewährt. Eine wetterfeste Ausstattung des Lifts garantiert zu jeder Jahreszeit den barrierefreien Zugang beispielsweise zum Hauseingang oder Garten.
Der Preis für einen Plattformlift hängt vom Modell, von den örtlichen Gegebenheiten und Ihren individuellen Anforderungen ab. Am besten fordern Sie ein persönliches Angebot an. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Online-Formular!
Sie wollen sich vorab bereits ein Bild machen? Erfahren Sie hier mehr zu Plattformlift- und Treppenlift-Kosten.
Selbstverständlich stehen Ihnen als Rollstuhlfahrer und damit Inhaber eines Pflegegrads für den Kauf eines Plattformlifts Zuschüsse bzw. Förderungen zu. So können Sie einen Pflegkostenzuschuss in Höhe von bis zu € 4.000,– bei Ihrer Krankenkasse beantragen bzw. Investitionszuschüsse oder zinsgünstige Kredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zur Finanzierung Ihres Plattformlifts in Anspruch nehmen.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zu Zuschüssen und Förderungen eines Plattformlifts zur Verfügung.
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